Info zur Hautkrebsvorsorge
In der Regel wird bei privat Versicherten die Hautkrebsvorsorge erstattet.
Für gesetzlich versicherte gibt es bestimmte Regelungen:
Grundsätzlich hat ein gestzlich Versicherter ab 35 jahren alle 2 Jahre Anspruch auf Hautkrebsvorsorge. Z.B. 2008,2010, 2012….
Hierbei wird die ganze Haut angesehen, die Muttermale werden beurteilt und die Haut wird auf das Vorliegen von hellem oder schwarzen Hautkrebs hin untersucht.
Diese Untersuchung erfolgt mit dem Auge und ggf. wenn gewünscht mit einem Auflichtmikroskop. ( Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop ist in den meisten Fällen als Individuelle Gesundheitsleistung extra zu bezahlen.)
Bei Versicherten unter 35 Jahren hängt es davon ab, bei welcher Krakenversicherung die Versicherung besteht.
Hier können Sie sehen ob Ihre Kasse dabei ist:
* ggfs. inkl. Auflichtmikroskopie |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

