Info zur Hautkrebsvorsorge

In der Regel wird bei privat Versicherten die Hautkrebsvorsorge erstattet.

Für gesetzlich versicherte gibt es bestimmte Regelungen:

Grundsätzlich hat ein gestzlich Versicherter ab 35 jahren alle 2 Jahre Anspruch auf Hautkrebsvorsorge. Z.B. 2008,2010, 2012….

Hierbei wird die ganze Haut angesehen, die Muttermale werden beurteilt und die Haut wird auf das Vorliegen von hellem oder schwarzen Hautkrebs hin untersucht.

Diese Untersuchung erfolgt mit dem Auge und ggf. wenn gewünscht mit einem Auflichtmikroskop. ( Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop ist in den meisten Fällen als Individuelle Gesundheitsleistung  extra zu bezahlen.)

Bei Versicherten unter 35 Jahren hängt es davon ab, bei welcher Krakenversicherung die Versicherung besteht.

Hier können Sie sehen ob Ihre Kasse dabei ist:


Kasse Intervall Alter Honorar
in Euro
Hausärzte Hautärzte Praxisgebühr befreit,
bitte 80040 eintragen
AOK Rheinland / Hamburg alle 2 Jahre ab 18 Jahre 21,20 ja ja ja
Unter diesem Link können Sie sehen, ob Ihre Krankenkasse dabei ist:  http://www.kvno.de/downloads/vertraege/hks_bkk_u35.pdf alle 2 Jahre ab 19 Jahre 21,20 ja ja nein
IKK Nordrhein alle 2 Jahre ab 20 Jahre 21,20 ja ja ja
BIG Gesundheit alle 2 Jahre ab 20 Jahre 21,20 ja ja ja
IKK Thüringen alle 2 Jahre ab 20 Jahre 21,20 ja ja ja
Barmer GEK* alle 2 Jahre ab 15 Jahre 25,00 nein ja ja
Techniker Krankenkasse alle 2 Jahre ab 20 Jahre 21,20 nein ja ja
Knappschaft ** alle 2 Jahre kein Mindest-
alter
25,00 nein ja ja

* ggfs. inkl. Auflichtmikroskopie
** Vertrag mit KBV, Untersuchung ggfs. inkl. Auflichtmikroskopie

Hausarzt
ja
ja
ja
ja
nein (nur bei Hautarzt)
nein (nur bei Hautarzt)
 

Hautarztpraxis Meckenheim

Neuer Markt 27
53340 Meckenheim
Dr. A. Steen
Alle Kassen + Privat
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Fax: 02225-837870
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